LIEFERUNGS- U. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
  2. Lieferungen erfolgen durch Spedition, Paketdienst oder Post. Die Wahl bleibt uns überlassen, es wird jedoch die für den Besteller günstigste Auslieferungsart gewählt. Bei Speditionsanlieferung sowie Paketdienst- und Postsendungen kann keine Haftung übernommen werden. Bei Transportschäden bitte sofort Tatbestandsaufnahme durch die Post beantragen, bei Speditions- und Paketdienstanlieferungen Schäden unbedingt vom Fahrer bestätigen lassen.Die Lieferung erfolgt bei Aufträgen im Warenwert
    unter 200,- ab Fabrik, zzgl. Verpackung
    von 200,- bis 500,- ab Fabrik, Verpackung frei
    ab 500,- frei Haus, Verpackung frei
  3. Reklamationen wegen Transportschäden können nur innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Die Beanstandung von Spiegeln muss bei Warenannahme auf dem Lieferschein vermerkt werden. Die Gewährleistung wegen Materialfehlern wird auf 1 Jahr begrenzt (§ 309 Nr. 8b ff BGB).
  4. Unsere Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb 10 Tagen mit 5% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug. Ausgenommen Netto-netto-Rechnungen. Diese sind sofort ohne Abzug fällig. Rechnungsbeträge unter Euro 25,- sind sofort netto Kassa ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden die üblichen Bankzinsen verrechnet. Schecks gelten erst nach deren Einlösung als Zahlung. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung mehr als einen Monat im Verzug oder tritt nach Lieferung in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen, oder dieser stellt seine Zahlung ein, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Wir können in solchen Fällen dem Käufer die Weiterveräußerung unserer Ware untersagen bzw. die unbezahlte Ware auf Kosten des Käufers zurückholen.
  5. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschl. alles evtl. Nebenforderungen und bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen an den Käufer, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der gelieferten Ware als Sicherung für die Saldorechnung des Lieferanten. Bei Weiterverkauf der unbezahlten Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, die Rechte des Lieferanten zu wahren, insbesondere die Eigentumsverhältnisse des Lieferanten an der Vorbehaltsware offenzulegen. Bei Weiterverkauf unbezahlter Ware gilt die Forderung an den Endkunden als an uns abgetreten, beschränkt in der Höhe nach unserem Listenpreis. Weiterverkauf unbezahlter Ware unter eigenem Eigentumsvorbehalt unserer Kunden ist in diesem Falle nur die Bestätigung unseres Eigentums. Bei Vergleichen und Konkursen bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle zur Masse gehörende, von uns gelieferte Ware, auch wenn diese teilweise schon vom Käufer bezahlt, bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen. Bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursverfahren sind unsere Eigentumswaren von der Masse abzusondern und nach Meldung zur Rückholung bereitzuhalten. Es ist uns oder unserem Beauftragten jederzeit Zutritt zum Lagerplatz unserer Vorbehaltswaren zu gewährleisten. Die Rückholungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  6. Bei Lieferverzug oder Lieferungshindernissen jeder Art bestehen Schadensersatzforderungen des Bestellers nur bei grober Fahrlässigkeit. Wir werden von der Lieferpflicht frei, wenn wir mit den Artikeln oder Rohmaterialien selbst nicht beliefert werden.
  7. Branchenübliche Abweichungen unserer Serienmodelle von den im Katalog oder Preislisten genannten Maßen und Ausführungen sowie Verbesserungen bei laufenden Artikeln sind vorbehalten.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Fürth/Bayern. Auch bei Mahnverfahren gilt als Gerichtsstand Fürth/Bayern.
  9. Mit Erscheinen dieser Preisliste sind alle vorherigen ungültig.
  10. Unsere Verkaufsempfehlungen stellen nur eine Rechenstütze für den Handel dar und sind vollkommen unverbindlich.
  11. Rechenfehler und Irrtürmer sind vorbehalten.
  12. Schadenersatzansprüche gegen uns sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  13. Farbabweichungen können bei Furnieren und Massivholz auftreten, da Klima- und Bodenverhältnisse die Baumstruktur beeinflussen. Bei Massivholz sind Risse, leicht verzogene Türen, herausgefallene Äste oder sonstige Materialunebenheiten naturbedingt und daher nicht zu vermeiden. Derartige Merkmale sind Kennzeichen von Naturholz und berechtigen nicht zur Reklamation. Bei farbig lackierten Massivholzmöbeln kann an kleinen Rissen und Ästen der Lack nach innen fallen.
  14. Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Falls Sie Ihre Rechnung in Papierform wünschen, teilen Sie uns dies schriftlich mit.